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Image:ARAL Image:Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
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A ---Alle Krafträder , auch mit Beiwagen

       . Mindestalter 20 Jahre, bei Vorbesitz A2

        . Mindestalter 24 Jahre, ohne Vorbesitz der Klasse A2

 AM--- Kleinkrafträder bis 50ccm

           Mindestalter 15 Jahre

-A2-- Krafträder bis 35 KW / Leistung,Leergewicht nicht über 0,2 KW/Kg

       . Mindestalter 18 Jahre

Image:Fahrzeuge

A1 --- Krafträder                                          

        . bis zu 125 ccm

        . bis 11 KW, nicht über 0,1KW/Kg

         . Mindestalter 16 Jahre

Image:Fahrzeuge B ---
  • Kraftfahrzeuge bis 3.500 Kg auch mit Anhänger, wenn die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3500 Kg nicht überschreitet und nicht mehr als 8 Sitzplätzen, außer dem Führersitz.
  • ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
  • 750 Kg können auch bei Überschreitung von 3.500 Kg angehangen werden.
  • Mindestalter 17 bzw. 18 Jahre (17 nur mit Begleiter)
Image:Fahrzeuge C / CE --- LKW / LKW + Anhänger
  • zulässige Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, auch mit Anhänger bis 750 KG
  • nicht mehr als 8 Sitzplätze
  • ab 21 Jahre